Betreuungskraft/ Seniorenbegleitung gem. § 53b SGB XI

Pflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und Tagespflegeeinrichtungen können mit Zuschuss der Pflegekasse zusätzliche Betreuungskräfte einstellen, damit diese in enger Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal die Betreuungs- und Lebensqualität ihrer Bewohner:innen und Tagesgäste verbessern. Dieses Angebot wurde durch die Pflegestärkungsgesetze noch verbessert und schließt alle pflegebedürftigen Personen ein, sodass weiterhin ein großer Bedarf an Betreuungskräften besteht.

Seniorenbegleiter:innen sollen den Bewohnern:innen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen Sicherheit, Geborgenheit und Wohlbefinden vermitteln. Außerdem begleiten und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung sowie bei der Gestaltung von freier Zeit.

Dies können Begleitungen zum Arzt, Einkauf oder ein Spaziergang sein. Betreuungskräfte unterstützen Gruppenangebote, wie Brett-, Karten- und Gedächtnisspiele, Singen und Musizieren, kreatives Gestalten, Aktivitäten zur Erinnerungspflege sowie Bewegungs- und Gymnastikangebote.

Bei diesen Aktivierungs- und Beschäftigungsangeboten können Bewohner:innen ihre verbliebenen Fertigkeiten einbringen und trainieren, Lebensfreude erfahren und an einer sozialen Interaktion teilhaben.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen bereiten wir Sie auf diese vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabe fachkundig und kompetent vor.


Aktuelle Informationen:

Aufgrund des MDK-Reformgesetzes wurde der § 53c SGB XI mit Wirkung zum 01.01.2020 inhaltsgleich in den § 53b SGB XI verschoben. Hiermit erklärt sich die neue Regelung nach § 53b SGB XI.

Sofern Betreuungskräfte auf der Grundlage früherer Fassungen der Betreuungskräfte-RL (§87b Abs. 3  oder § 53c SGB XI) qualifiziert sind, gelten die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 3 als erfüllt. Die Verpflichtung der jährlichen Fortbildungen/Nachschulungen bestehen weiterhin.

Betreuungskräfte, die die Qualifikation nach § 53b SGB XI erworben haben, erfüllen die Anforderungen, um in stationären Pflegeeinrichtungen Leistungen nach § 43b SGB XI zu erbringen. Gleichzeitig deckt unsere Qualifizierung auch Anforderungen ab, die für die Leistungserbringung nach §§ 38a und 45a SGB XI erfüllt sein müssen.

 
Förderung: ist über Bildungsgutschein des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit und über die Rentenversicherungsträger möglich.
 
Abschluss: Detailliertes trägerinternes Zertifikat "Seniorenbegleitung – Intensiv nach § 53b SGB XI"
 
Beginn: 02.09.2024 Ende: 04.12.2024
Dauer: 14 Wochen (Teilzeit) Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:45 Uhr
 

Inhalt

In dieser Qualifizierung werden Sie von uns auf die typischen Aufgaben im Alltag einer Betreuungskraft vorbereitet. Der theoretische Präsenzunterricht wird mit Praxis in Form einer betrieblichen Lernphase (Praktikum in einer Pflegeeinrichtung) ergänzt.

Die Betreuung von psychisch kranken und dementiell veränderten Personen ist eine komplexe Aufgabe. Neben einer positiven Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen und dem Wunsch zu unterstützen, bedarf es umfassender Fachkenntnisse sowie professioneller Fertigkeiten. So ist neben der Vermittlung der für Sie notwen­digen Fachkunde das primäre Ziel dieser Quali­fizierung die Schulung Ihrer Wahrnehmung und Bewusstheit für den Alltag und die Bedürfnisse von Menschen mit Betreuungsbedarf.


Es werden u.a. folgende Themen geschult:
  • Pflegelandschaft und die gesellschaftliche Situation älterer Menschen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Demenz und psychische Erkrankungen
  • Grundkenntnisse alterstypischer somatischer Krankheitsbilder
  • Grundkenntnisse der Pflege mit Bezug zur Tätigkeit, Pflegeprozess und -planung, Pflegedokumentation
  • Kommunikation und Gesprächsführung mit Erkrankten
  • Zusammenarbeit mit Kolleg:innen und Angehörigen
  • Validation: Einführung und Vertiefung
  • Biografiearbeit
  • Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote
  • Umgang mit Sterben und Tod
  • Ernährungslehre und Hauswirtschaft
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Selbstpflege/-fürsorge
 

Ablauf

Der Kurs besteht aus drei Modulen:

  • Basiskurs mit 140 Unterrichtsstunden, es folgt ein
  • Betriebliche Lernphase im Umfang von 90 Stunden und anschließend der
  • Aufbaukurs mit 100 Unterrichtsstunden.
 
Teilnahmevoraussetzungen

  • Interesse daran, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu betreuen
  • Zweiwöchiges Orientierungspraktikum (mind. 40 Stunden), alternativ Erfahrungen im betreuenden Dienst
  • Ausführliches Beratungsgespräch

 

 
Kosten: auf Anfrage
 

Ansprechpartner:in:             Anne Karg
Tel.
+49 (0) 511 64 66 33 62
Mail
anne.karg@leb.de
 
  LEB Bildungszentrum Hannover Plathnerstraße 5
30175 Hannover
Tel.
+49 (0) 511 64 66 33 0
Fax
+49 (0) 511 64 66 33 19